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Anbau Tipps & Ratschläge

Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Regelungen für Erwachsene in Deutschland nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Beachte, dass dies keine Rechtsberatung ersetzt. Die folgenden Punkte basieren auf den offiziellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und dem Gesetzestext. (BMG)

Wer darf Cannabis privat anbauen?

  • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Du musst seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  • Der Anbau ist nur am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erlaubt. (BMG)

Wie viele Pflanzen sind erlaubt?

  • Maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person.

  • Die Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt.

  • Es zählen alle lebenden Cannabispflanzen, unabhängig von Größe, Geschlecht oder Wachstumsphase. (Buzer)

Besitzgrenzen

  • In der Öffentlichkeit: bis zu 25 g getrocknetes Cannabis.

  • Am Wohnsitz: bis zu 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum. (BMG)

Weitergabe an andere

  • Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Auch eine unentgeltliche Weitergabe ist grundsätzlich nicht erlaubt. (Buzer)

Schutz vor Kindern und Jugendlichen

  • Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

  • Besonders Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugriff haben.

  • Das Gesetz verlangt geeignete Sicherheitsmaßnahmen. (Buzer)

Was passiert bei mehr als drei Pflanzen?

  • Erwachsene dürfen insgesamt nur drei Pflanzen gleichzeitig besitzen.

  • Überzählige Pflanzen müssen unverzüglich entfernt bzw. vernichtet werden. (BMG)

Konsum in der Öffentlichkeit

Es gelten besondere Einschränkungen, insbesondere im Umfeld von:

  • Schulen

  • Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Spielplätzen

  • öffentlich zugänglichen Sportstätten

Dort gelten Schutz- und Abstandsvorschriften. (BMG)

Cannabis-Clubs

Neben dem privaten Eigenanbau gibt es die Möglichkeit, Mitglied einer Cannabis-Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) zu werden. Dort gelten eigene gesetzliche Regelungen zu Mitgliedschaft, Abgabegrenzen und Eigenanbau. (BMG)

Wichtig zu wissen

Die Tatsache, dass bis zu drei Pflanzen erlaubt sind, bedeutet nicht, dass automatisch jede Art der Aufzucht, Lagerung oder Weitergabe zulässig ist. Insbesondere Besitzgrenzen, Jugendschutz, Sicherungspflichten und das Verbot der Weitergabe müssen eingehalten werden. (Buzer)

Die offiziellen FAQs des Bundesgesundheitsministeriums bieten einen guten Einstieg:

Bundesgesundheitsministerium – FAQ Cannabisgesetz

Den Gesetzestext findest du hier:

Konsumcannabisgesetz (KCanG) – §§ 9 und 10 Eigenanbau