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Green-Gelato CSC e.V. – Willkommen bei Hamelns CSC #1
Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Regelungen für Erwachsene in Deutschland nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Beachte, dass dies keine Rechtsberatung ersetzt. Die folgenden Punkte basieren auf den offiziellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und dem Gesetzestext. (BMG)
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Du musst seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Anbau ist nur am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erlaubt. (BMG)
Maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person.
Die Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Es zählen alle lebenden Cannabispflanzen, unabhängig von Größe, Geschlecht oder Wachstumsphase. (Buzer)
In der Öffentlichkeit: bis zu 25 g getrocknetes Cannabis.
Am Wohnsitz: bis zu 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum. (BMG)
Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auch eine unentgeltliche Weitergabe ist grundsätzlich nicht erlaubt. (Buzer)
Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
Besonders Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugriff haben.
Das Gesetz verlangt geeignete Sicherheitsmaßnahmen. (Buzer)
Erwachsene dürfen insgesamt nur drei Pflanzen gleichzeitig besitzen.
Überzählige Pflanzen müssen unverzüglich entfernt bzw. vernichtet werden. (BMG)
Es gelten besondere Einschränkungen, insbesondere im Umfeld von:
Schulen
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Spielplätzen
öffentlich zugänglichen Sportstätten
Dort gelten Schutz- und Abstandsvorschriften. (BMG)
Neben dem privaten Eigenanbau gibt es die Möglichkeit, Mitglied einer Cannabis-Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) zu werden. Dort gelten eigene gesetzliche Regelungen zu Mitgliedschaft, Abgabegrenzen und Eigenanbau. (BMG)
Die Tatsache, dass bis zu drei Pflanzen erlaubt sind, bedeutet nicht, dass automatisch jede Art der Aufzucht, Lagerung oder Weitergabe zulässig ist. Insbesondere Besitzgrenzen, Jugendschutz, Sicherungspflichten und das Verbot der Weitergabe müssen eingehalten werden. (Buzer)
Die offiziellen FAQs des Bundesgesundheitsministeriums bieten einen guten Einstieg:
Bundesgesundheitsministerium – FAQ Cannabisgesetz
Den Gesetzestext findest du hier:
