Green Gelato-CSC e.V. – Willkommen bei Hamelns CSC #1

Neuer THC-Grenzwert: Das gilt für Cannabis und Auto fahren

Cannabis ist seit 1. April 2024 teilweise legalisiert. Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein. Auch wenn jetzt ein neuer Grenzwert gilt.

 

  • – Neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm gilt seit 22. August
  • – Wer mit mehr erwischt wird, riskiert 500 Euro Bußgeld
  • – Trotz der Entkriminalisierung darf man nicht bekifft Auto fahren

 

Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten seit Donnerstag, 22. August, neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch, 21. August, verkündet und ist ab sofort in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

 

Cannabis: Härtere Strafen bei Mischkonsum


Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol gibt es strengere Regeln:

 

  • – Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert demnach nun in der Regel 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

 

  • – Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht, und somit drohen in der Regel 250 Euro Buße bei Verstößen.

 

ADAC: Weiterhin nicht bekifft Auto fahren

Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der interdisziplinären Expertengruppe, die eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bis zu diesem Grenzwert für Konsumenten mit Vorerfahrung nahezu ausschließt und zugleich einer unverhältnismäßigen Sanktionierung von Cannabiskonsumenten vorbeugen will.

 

Mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum hat die Expertengruppe die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren nach Einschätzung des ADAC ausgereizt. Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.

 

Der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC Fachleute dringend notwendig und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.

 

Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit weitere Messverfahren, wie z.B. die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in einer zeitlichen Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr bewerten bzw. nachweisen zu können. Vor der Anwendung neuer Messmethoden sollte deren Aussagekraft umfassend evaluiert werden.

 

Quelle: adac.de